Um es gleich vorwegzunehmen: auch nach der Gesundheitsreform ist die Kur Ihr gutes Recht. Denn die Kur hilft, Ihre Gesundheit zu erhalten und wiederherzustellen. Nach der Gesundheitsreform haben sich jedoch die Begriffe ein wenig geändert, man spricht heute auch von ambulanten oder stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Besuchen Sie zunächst Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse. Sie sind Ihr Ansprechpartner, um eine Kur zu beantragen, die Kurform auszuwählen und gemeinsam mit Ihnen einen Kurort mit geeigneten Therapieverfahren, z.B. Bad Bertrich auszusuchen. Nehmen Sie dann Kontakt mit Ihrem Kostenträger (Krankenkasse, Krankenversicherung, Beihilfestelle u.a.) auf, um zu erfahren, wer in Ihrem Fall die Kosten der Kur übernimmt. Sie erhalten dort alle notwendigen Auskünfte und auch die Antragsformulare.
Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskur
Den Kurort wählen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt aus, auch die Wahl der Unterkunft obliegt Ihnen. Am Kurort suchen Sie einen zugelassenen Badearzt auf, der Ihnen die geeigneten Therapien verordnet. Die entsprechenden Anwendungen erhalten Sie in den Kurmittelhäusern am Ort. Die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Kurbeitrag sind von Ihnen zu tragen. Hierzu zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse in der Regel einen Zuschuß.
Die Kompaktkur
Eine besondere Form ambulanter Vorsorge- und Rehabilitationskuren ist die Kompaktkur. Sie kommt in Betracht, wenn gegenüber der ambulanten Vorsorge und Rehabilitationskur eine engere krankheitsgruppenspezifische Ausrichtung und eine größere Therapiedichte zur Erreichung des Behandlungsziels erforderlich sind. Weitere Merkmale sind die Behandlung in stabilen Gruppen von maximal 15 Teilnehmern (Patienten mit gleicher oder ähnlicher Risikokonstellation oder Erkrankung) unter Gruppenleitung, strukturierte multidisziplinäre Therapiekonzepte und interdisziplinäre Qualitätszirkel.
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
Reichen die ambulanten Maßnahmen nicht aus, wird der zuständige Kostenträger eine stationäre Behandlung in einer Reha-Einrichtung bewilligen. In diesem Fall erfolgen Unterkunft, Verpflegung und Behandlung in der Reha- Klinik. Die Kosten übernimmt der Kostenträger. Von Ihnen ist eine Zuzahlung zu leisten.
Anschlußheilbehandlung (AHB), Anschlußrehabilitation (AR)
Die AHB/AR schließt sich unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt an bzw. muß spätestens 14 Tage nach einem Krankenhausaufenthalt in einer zugelassenen Reha-Klinik begonnen werden. Die Antragsstellung übernimmt das Krankenhaus in enger Abstimmung mit dem Kostenträger.
Zuzahlung/Eigenbeteiligung
Wegen einer eventuell von Ihnen zu leistenden Zuzahlung bzw. Ihrer Eigenbeteiligung setzen Sie sich mit dem Kostenträger Ihrer Maßnahme in Verbindung. Hinweise: Grundsätzlich können Sie auf eigene Kosten ohne Einschränkung Kuren oder Gesundheitspauschalen in Anspruch nehmen. Bei der Finanzierung der Kur durch einen Kostenträger bestimmt dieser nach medizinischer Notwendigkeit Dauer und Häufigkeit. Wichtig: Regeln Sie die Frage der Kostenübernahme und eventuell zu leistender Zuzahlungen immer vor Antritt der Kur mit Ihrem Kostenträger.